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Fahrräder sind keine optische Belästigung!

Öffentliche Fahrrad-AbstellplätzeWer häufig mit dem Fahrrad seine Einkäufe erledigt, kennt das: Wohin mit dem Rad, wenn keine ausgewiesenen Stellplätze vorhanden sind? Darf ich das Fahrrad am nächstgelegenen Laternenpfahl in der Fußgängerzone befestigen? Was machen Eltern, die wohlmöglich auch noch Kinderfahrrad oder Fahrradanhänger sichern müssen? Wir können nun aufatmen, denn vor wenigen Tagen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg uns den Rücken gestärkt, vorausgesetzt wir halten uns an ein paar Regeln …

Im verhandelten Fall hatte sich ein Fahrradbesitzer aus Göttingen dagegen gewehrt, dass die Stadt am Bahnhofsvorplatz das Schloss seines Fahrrades aufgebrochen und das Rad entfernt hatte. Auch die Rechnung von der Stadt, für die durch das Entfernen des Rades entstandenen Kosten, wollte der Betroffene verständlicherweise nicht begleichen.  Die Stadt hatte vor allem mit einer Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit argumentiert. Das OVG Lüneburg hat nun Klartext gesprochen.

Fahrrad-Parken auf Gehwegen und Plätzen (und damit auch in Fußgängerzonen!) ist grundsätzlich erlaubt.  Städte und Kommunen dürfen Fahrräder nicht einfach entfernen. Eine optische Belästigung ist kein ausreichender Grund, um abgestellte Fahrräder amtlich abtransportieren zu lassen. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (1 A 274/05) aus dem April 2008 bestätigt.

Nehmen Sie sich den Platz, den Sie benötigen (ohne andere zu behindern)!

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt dieses Urteil: „Das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen für den Fußgängerverkehr ist nach dem Straßenverkehrsrecht grundsätzlich erlaubt und stellt einen zulässigen Gemeingebrauch dar,“ so ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn.

Das Gericht stellte klar, dass nur ein behinderndes oder belästigendes Fahrradparken das Entfernen von Fahrrädern gerechtfertigt hätte. Huhn: „Das Straßenverkehrsrecht dient der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und nicht der Verschönerung des Stadtbilds.“ Dass der Besitzer sein Rad zwischen zwei Bänken abgestellt und an der Armlehne einer Bank angeschlossen hatte, habe niemanden nachhaltig beeinträchtigt, führten die Richter aus (OVG Lüneburg, 11 LA 172/08).

Quelle: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Bundesverband e.V. / 11 LA 172/08 OVG Lüneburg – Beschluss vom 12.03.2009 / Vorinstanz 1 A 274/05 VG Göttingen – Urteil vom 01.04.2008 / am 20.03.2009
Foto: Göttingen Hbf, Quelle: Deutsche Bahn AG / Bilddatenbank

Die Fahrradmitnahme bei der Bahn „entdecken“

Entdeckerkarte BahnInsbesondere für Familien, die ihren nächsten Fahrradurlaub gemeinsam mit den Kindern planen, könnte das neue ADFC-Internetportal zur Fahrradmitnahme in der Bahn von Interesse sein. So geben z.B. digitale Strecken- und Verbindungskarten schnell Aufschluss darüber, wo Kinderfahrrad & Co. problemlos Platz finden sollten …

ADFC-Internetportal „Rad & Bahn“

Der ADFC erweitert 2008 sein Angebot für Reisende, die mit Fahrrad und Bahn unterwegs sind: Künftig können sich Interssierte im neuen ADFC-Internetportal „Rad & Bahn“ zum Thema rundum vorab informieren. Pünktlich zum aktuellen Fahrplanwechsel bei der Bahn haben die ADFC-Experten alle Verbindungen, die für Radreisende von Bedeutung sind, herausgefiltert und in mehreren digitalen Karten aufbereitet. Diese finden sich sowohl in einem interaktiven Kartenmodul, als auch zum direkten Download. Druckbare Gesamt-Übersichtskarten ergänzen sich mit den ebenfalls dargestellten Einzelverbindungen, was die Reiseplanung wesentlich erleichtert und komfortabel gestaltet.

Viele Tipps für die bequeme Reise per Rad und Bahn

Ergänzt wird das umfangreiche digitale Kartenmaterial von einem großen Servicebereich mit Links und Tipps für die bequeme Reise per Rad und Bahn. Eine umfangreiche Dokumentation zur Entwicklung der Fahrradmitnahme in Deutschland sowie Erfahrungsberichte von Reisenden und ein Überblick über das ADFC-Engagement zum Thema Rad und Bahn runden das neue Angebot ab.

Großer Erfolg der „Entdeckerkarte Bahn“ vom ADFC

Vorlage für die neuen Online-Karten war die in 2007 erstmals aufgelegte und schnell vergriffene „ADFC-Entdeckerkarte Bahn“. Sie liegt jetzt im Januar 2008 in aktualisierter Form als Nachdruck vor und kann ab sofort beim ADFC-Bundesverband bestellt werden. Diese Broschüre ist bislang die einzige erhältliche Übersicht sämtlicher Fernverkehrs-Verbindungen mit Möglickeit einer Fahrradmitnahme.
Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geförderte Übersichtskarte im praktischen Falt-Format dokumentiert sämtliche von, nach und in Deutschland reservierbaren Fern- und Nachtzugverbindungen, auf denen eine Fahrradmitnahme möglich ist.

Auch Verbesserungen und Verschlechterungen in der Mitnahme-Situation werden sowohl in der „ADFC-Entdeckerkarte Bahn“ als auch im neuen Internet-Portal konkret beschrieben. So gibt es im aktuellen Fahrplan 2007/2008 einige Neuerungen bei Nachtzugreisen, hier fallen mehrere Verbindungen weg. Außerdem weicht der „fahrradfreundliche“ InterCity auf immer mehr Strecken dem ICE, so etwa zwischen Berlin und dem Ruhrgebiet Richtung München.

 

ADFC Radreisemesse in Hamburg

Einen Kurztrip wert

Für reiseradelnde „Nordlichter“ ist die Radreisemesse des ADFC in Hamburg eine gute Vorbereitung auf die Saison. Am Sonntag den 25.02.2007 von 11-18 Uhr werden im CCH in Hamburg ca. 100 Aussteller informieren. Vertreten sind neben dem ADFC verschiedene Reiseveranstalter, Vertreter des Fahrradhandels, Komponentenhersteller, Outdoor-Ausstatter, Vertreter aus verschiedenen Touristikregionen, Fremdenverkehrsvereine, sowie Hotel- und Gastronomiebetriebe.

Reiseberichte und Kinderprogramm

Darüber hinaus wird es auf zahlreichen Dia-Vorträgen viele Tipps und Infos von erfahrenen Reiseradlern geben, sowie ein Rahmenprogramm, das auch Kinder interessieren und begeistern sollte.

Nähere Infos zu der Messe gibt es auf der Website des ADFC Hamburg