Archiv der Kategorie: Verkehrsrecht

Zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen

Radfahrende Eltern und Kinder in sogenannten Fahrradstraßen (und nicht nur die!) können ein wenig aufatmen: Erstmalig legte ein Oberlandesgericht die konkrete Maximalgeschwindigkeit für den Autoverkehr fest und stärkte damit die Rechte der RadfahrerInnen.

Höchstens 30 km/h erlaubt

Bisher war obergerichtlich nicht entschieden, wie schnell der Fahrzeugverkehr in einer „Fahrradstraße“ (Zeichen 244 zur StVO, Fahrrad im blauen Kreis) fahren darf. Nunmehr steht fest: höchstens 30 km/h. Dies entschied das OLG Karlsruhe in einem Fall, in dem ein Anlieger mit 43 km/h in einer solchen Straße in eine Verkehrskontrolle geraten war. Nach der Zusatzbeschilderung war die Straße dem Radverkehr vorbehalten. Als Ausnahme war „KFZ-Anliegerverkehr mit mäßiger Geschwindigkeit“ vorgesehen und erlaubt.

Geschwindigkeit muß sich dem Fahrradverkehr anpassen

Während das -den Betroffenen freisprechende- Amtsgericht ein Tempo von 50 km/h noch als erlaubt angesehen hatte, entschied das OLG in einer Grundsatzentscheidung anders. Es komme nicht darauf an, ob sich gerade ein Fahrradfahrer im Straßenbereich befinde; vielmehr werde nur eine allgemein gültige und von der konkreten Verkehrssituation unabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung dem Charakter der Fahrradstraße als Sonderweg gerecht. „Mäßig“ sei nur eine Geschwindigkeit, die sich der des Fahrradverkehrs anpasse. Wegen der Teilnahme von zum Teil schnelleren RadfahrerInnen sei eine Geschwindigkeit von höchstens 30 km/h darunter zu verstehen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.11.2006 – 2 Ss 24/05, NZV 2007, 47).

Autor: Rechtsanwalt Dr. Winfried Born, Dortmund / Gelesen in: Trekkingbike 02/2007

Bundesweiter „Tag der Verkehrssicherheit“

Aktionen zum Thema Sicherheit im Straßenverkehr im gesamten Bundesgebiet

Wie schon in den letzten 2 Jahren erfolgreich durchgeführt, soll auch dieses Jahr der Tag der Verkehrssicherheit fortgesetzt werden. Er soll bundesweit am 16. Juni 2007 stattfinden. Interessierte Organisationen, Gemeinden und Firmen können sich beteiligen und ihre Veranstaltungen unter der Adresse: www.tag-der-verkehrssicherheit.de einstellen.

Eine Dokumentation der vorherigen Jahre (2005 und 2006) ist auf der o.g. Seite ebenso einsehbar.

Bei Fahrradausflügen: Kinder im Blick behalten

Augen auf!

Eltern sollten bei Fahrradausflügen mit ihren Kindern dafür sorgen, dass sie bei deren Fehlverhalten sofort eingreifen können. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in seiner Zeitschrift »Radwelt« hin.

Gehweg oder Fahrbahn?

Das sei nur möglich, wenn die Eltern die Fahrweise der Kinder aus der Nähe beobachten und korrigieren können. Ob sie dabei gemeinsam auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg fahren, muss laut ADFC von Fall zu Fall entschieden werden. Die Rechtsprechung gebe für den Familienausflug per Rad keine brauchbare Anleitung. So müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Fahrrad den Gehweg, Erwachsene jedoch die Straße benutzen, wenn kein separater Radweg vorhanden ist.

Gesunder Menschenverstand ist bester Ratgeber

Getrennt zu fahren, entspreche zwar dem Wortlaut der StVO, ist aber Gerichtsurteilen zufolge nicht die richtige Lösung, so der ADFC. Da sich die Juristen uneins sind, ob die Radfahrergruppe gemeinsam auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren muss, sollten sich Eltern unterwegs auf ihren »gesunden Menschenverstand« verlassen: In ruhigen Straßen sollten sie gemeinsam mit ihren Kindern am rechten Fahrbahnrand, bei stärkerem Verkehr gemeinsam auf dem Gehweg fahren.

Fahrradanhänger auch im Ausland erlaubt?

Was auf hiesigen Straßen selbstverständlich und erlaubt ist, gilt nicht unbedingt für andere europäische Länder.

Streng genommen, ist -nach jeweiliger Straßenverkehrsordnung- die Benutzung von Fahrradanhängern in folgenden Ländern verboten:

Griechenland
Irland
Kroatien
Luxemburg
Spanien
Tschechien
Zypern
In Italien ist die Benutzung eines Anhängers nur bis zu einer Breite von 70 cm zulässig.

Viele Reiseberichte und auch unsere eigenen Erfahrungen (Spanien) zeigen jedoch, dass sich kaum ein Ordnungshüter dafür wirklich interessiert bzw. darüber überhaupt Bescheid weiß.

Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will, der informiert sich vorab über die entsprechenden Regelungen und die gängige Praxis z.B. beim Auswärtigen Amt oder bei den jeweiligen Tourismusstellen der Länder. Die sollten eigentlich weiterhelfen können.

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