Tom Bierl, Chefredakteur von , berichtet in der jüngsten Ausgabe (1/2007) von einer Diskussion, die die Verhältnisse auf den Kopf stellt:

… So fiel mir kürzlich eine Ausgabe der Südtiroler Tageszeitung in die Hand, in der über die Einführung von Mautgebühren für Radfahrer diskutiert wurde. Der von Innichen nach Lienz sei an manchen Tagen im Sommer so bevölkert, dass die Radfahrer schon beinahe zur Plage werden. Bis zu 2000 Pedalritter würden hier an schönen Wochenenden gezählt. Argerlich sei dabei die Menge an Müll, die an den Picknickplätzen zurückbleibe und deren Beseitigung enorme Kosten verursache.

Die Lösung sahen manche Lokalpolitiker in einem Obolus, der insbesondere den Gästen von Radreiseveranstaltern (und damit auch vielen Familien!) abgeknöpft werden soll.

Wochen später war glücklicherweise zu lesen, dass man in Italien keine Maut für Radfahrer erheben werde, das Thema war (vorerst?) vom Tisch.


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Was auf hiesigen Straßen selbstverständlich und erlaubt ist, gilt nicht unbedingt für andere europäische Länder.

Streng genommen, ist -nach jeweiliger Straßenverkehrsordnung- die Benutzung von Fahrradanhängern in folgenden Ländern verboten:

Griechenland
Irland
Kroatien
Luxemburg
Spanien
Tschechien
Zypern
In Italien ist die Benutzung eines Anhängers nur bis zu einer Breite von 70 cm zulässig.

Viele Reiseberichte und auch unsere eigenen Erfahrungen (Spanien) zeigen jedoch, dass sich kaum ein Ordnungshüter dafür wirklich interessiert bzw. darüber überhaupt Bescheid weiß.

Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will, der informiert sich vorab über die entsprechenden Regelungen und die gängige Praxis z.B. beim Auswärtigen Amt oder bei den jeweiligen Tourismusstellen der Länder. Die sollten eigentlich weiterhelfen können.


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