Aktionstag in diesem Jahr am 21. September

Ohne Auto zur SchuleIm Rahmen der weltweiten Kampagne “I walk to school” – in Deutschland bekannt unter “Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten” - findet der Aktionstag in Deutschland diesmal ausnahmsweise am Freitag, den 21.09.2007 statt – und nicht, wie sonst immer am 22. September eines jeden Jahres.

Da immer mehr Eltern ihre Kinder mit dem Auto in den Kindergarten oder in die Schule bringen, wird ein solcher Aktionstag zunehmend dringlicher. Aufgrund mangelnder Zeit und der häufigen Angst von Eltern, dass ihre Kinder in Unfälle verwickelt werden könnten, sollen Kinder “geschont” werden. Doch das was sicherlich gut gemeint ist, verkehrt sich mittel- und langfristig in das Gegenteil: Gesundheits- und Pädagogik-, Verkehrssicherheits- und Umwelt-Experten warnen vor den Folgen und machen eindringlich auf die negativen Auswirkungen der “Eltern-Taxis” aufmerksam.

Hingegen ist das zu Fuß zum Kindergarten und zur Schule gehen oder auch das Fahren mit dem eigenen Kinderrad förderlich für viele Entwicklungsbereiche der Kinder und sollte aktiv unterstützt werden:

  • Gesundheit durch mehr Bewegung und Förderung der eigenen Körperwahrnehmung
  • Kinder lernen nur durch eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr sich hier auch sicher zu bewegen
  • Eigenständige Mobilität fördert eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung
  • Kinder und Eltern praktizieren aktiven Umweltschutz

Tipps für Aktionen, Infomaterial, und vieles mehr erfährt man bei der Koordinationsstelle FUSS e.V.


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Kinderverkehrsunfälle auf dem an der Tagesordnung

“Wir wollen es nicht länger hinnehmen, dass in Hessen jedes Jahr Tausende Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule im Straßenverkehr verunglücken. Die muss deshalb insgesamt und speziell für Kinder und Jugendliche verbessert werden”, fordern die Vorsitzende des Elternbundes Hessen (ebh), Christine Becker, Werner Geiß vom Verkehrsclub Deutschland () und der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner. So habe die Unfallkasse Hessen in den Schuljahren 2001 bis 2006 26.045 Schulwege-unfälle im Straßenverkehr registrieren müssen. In diesen Zahlen seien weitere Unfälle in der Freizeit noch nicht erfasst.

Reduzierte Geschwindigkeit – halber Bremsweg

“Ein ganz wichtiger Baustein zur Steigerung der Verkehrssicherheit ist die Einführung von Tempo 30 vor allen Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen. Damit halbiert sich der Bremsweg für Autos und es verbessert sich dadurch die besonders für alle Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad oder zu Fuß ganz erheblich”, sind sich ebh, VCD und GRÜNE einig.

Änderung der Straßenverkehrsordnung

Die GRÜNEN haben deshalb einen Antrag in den Hessischen Landtag eingebracht, mit dem Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen werden soll. Heute müssten Kommunen einen aufwändigen Nachweis führen, wenn die Geschwindigkeit auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen in diesen Bereichen auf Tempo 30 reduziert werden soll.

“Wir wollen, dass generell vor Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen maximal Tempo 30 gilt. Es ist doch völlig gleichgültig, ob ein Kind auf einer Gemeinde-, Landes- oder Bundesstraße gefährdet wird. Diese unsinnige Unterscheidung der Straßenverkehrsordnung muss geändert werden.
Deshalb halten wir es für sinnvoll, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung einsetzt”, sagt Werner Geiß vom VCD. “Die wenigen Minuten Fahrzeit, die Autofahrer durch Tempo 30 vor Schulen verlieren, sollte uns die Gesundheit unserer Kinder wert sein”, unterstreicht Christine Becker.

Chance auf eigenständige Mobilität der Kinder

Eltern, Schulen, Polizei, VCD, Verkehrwacht, Verkehrsverbünde und Kommunen sind teilweise schon aktiv geworden. Mit Informationskampagnen, Schulwegetraining, Aktionstagen, Busschulen und anderen Aktivitäten wird bereits heute auf die Gefahren im Verkehr für Kinder und Jugendliche hingewiesen. Diese Aktivitäten müssen weiter verstärkt werden. “Als Eltern wollen wir natürlich, dass unsere Kinder selbstständig mobil sein können. Dafür muss der Teufelskreis durchbrochen werden, dass Kinder von den Eltern im Auto zur Schule gefahren und dort abgeholt werden, weil Bus, Bahn und Rad ebenso wie zu Fuß gehen als zu gefährlich gelten. Dadurch sammeln Kinder keine eigenen Erfahrungen und gleichzeitig verstärkt sich der Autoverkehr vor Schulen und Kindergärten, was dort zu neuen Gefahren führt. Deshalb müssen Eltern und Kinder darin bestärkt werden, selbständige Mobilität der Kinder zu erlernen”, fordert Christine Becker vom ebh.

VCD setzt auf “Vision Zero”

Der VCD setzt sich mit seinem Konzept “Vision Zero” dafür ein, dass der Verkehr so sicher wird, dass es keine Verkehrstoten mehr und deutlich weniger Unfälle gibt. Dabei gilt die Maxime, dass sich nicht der Mensch dem Verkehr anpassen muss, sondern der Verkehr dem Menschen – mit all seinen Fehlern. Für die Umsetzung bedeutet “Vision Zero” eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in den Handlungsfeldern Straße, Fahrzeug, Recht und Mensch. Dabei stehen besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Jugendliche im Vordergrund”, unterstreicht Werner Geiß.

Für Rückfragen erreichen Sie den ebh unter Telefon: 069/553879 oder 0561/5214524, Email: christine.becker@freenet.de
und den VCD unter Telefon: 0561/108310, Email: hessen@vcd.org

Quelle: Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=283321


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Schau’ ich mir die Kinder-Unfallstatistik des der zurückliegenden 15 Jahre an (1990 – 2005), läuft es mir nach wie vor kalt den Rücken herunter. Zwar ist die Zahl der insgesamt im Straßenverkehr verunglückten Kinder in diesem Zeitraum immerhin um fast 30 Prozent gesunken. Getrübt wird dieser Wert jedoch durch die Tatsache, dass fahrradfahrende Kinder die weiterhin gefährdetste Teilnehmergruppe im Straßenverkehr ist. So ging im selben Zeitraum die Zahl der verunglückten Kinder auf dem Fahrrad auch nur um knapp 19 Prozent zurück.

Verunglückte Kinder auf Deutschlands Straßen
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung www.adac.de

Selbst mittelmäßige kann unsere Köpfe nicht schützen

Fahrradfahrer sind in unserer Verkehrsgesellschaft Teilnehmer zweiter Klasse, da sollte sich niemand etwas vormachen. Die Infrastruktur, die Führung und der Zustand von Radwegen, insbesondere in den großen Städten, sprechen allzu häufig eine Sprache, die das Wort nicht kennt. Schon gar nicht für Kinder. Was also bleibt?

Nur etwa ein Drittel der Kinder bis 10 Jahre trägt einen Fahrradhelm

Wir müssen uns und unsere Kinder vor den oft unerwarteten Gefahren schützen. Und wenn die inneren Antriebe zur Anschaffung eines Helmes auch recht klein ausfallen (kostet Geld, ist unpraktisch und schließlich auch nicht vorgeschrieben!) – wir sollten uns und unsere Kinder umgewöhnen. Nicht mit Starrsinn und Dogmatismus – aber überall dort, wo Asphalt, Bordsteinkante und Autoblech mit im Spiel sind, sollte der Kopfschutz zur Selbstverständlichkeit werden. Und bis dahin ist der Weg für die vorbildgebenden Eltern (mich eingeschlossen) meist viel weiter als für die Kinder selbst!

Fahrradhelm anstatt Klingel!

Bevor Sie also 10 EUR für die putzige Fahrradglocke mit Lillifee-Motiv ausgeben und den noch nicht einmal auf dem Zettel hatten – halten Sie inne und schwenken Sie um! Investieren Sie das Geld stattdessen lieber und zuallererst in einen effektiven und unmittelbaren Verletzungsschutz Ihrer Kinder. Selbst Lidl (und an dieser Stelle sei die Webung für dieses zweifelhafte Unternehmen, auf das aber so viele angewiesen sind, erlaubt!) bot unlängst einen Fahrradhelm für Kinder zum Preis von 7 EUR an, der sich in puncto Qualität im Vergleich zu Markenhelmen durchaus sehen lassen konnte. Schauen Sie sich also um – wenn Sie mögen, auch bei unseren Kinderfahrradhelmen im Shop – und lassen Sie die Fahrradklingel ein schönes Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk der Großeltern sein …!


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Wieder Schwere Mängel festgestellt

So ideal Anhänge-Fahrräder für Kinder auf den ersten Blick auch erscheinen – so ganz ohne Risiko scheinen nur wenige (und bestimmt nicht die Massenmarkt-Billig-Modelle) betrieben werden zu können.
Nachdem Tchibo bereits im letzten Jahr für ein damals vertriebenes Anhängerfahrrad schwere Schläge einstecken musste (Kupplungsbruch), steht der Konzern mit dem gleichen Produkt nun wieder in der Kritik. Kein Wunder. Hatte das damalig mangelhafte Modell noch EUR 99,- gekostet, so bietet Tchibo das aktuelle Modell für EUR 79,90 (!) an. hat aber -zumindest aus unserer Sicht- einen anderen Preis. Lesen Sie nachfolgend den Original-Text der Stiftung Warentest.

Dreimal Rahmenbruch

Tatsächlich liefert Tchibo das Anhängefahrrad diesmal mit einem Kupplungsstück aus Stahl statt Aluminium aus. Das hält. Allerdings muss die Kupplung auch kaum zeigen, was sie kann. Grund: Im Prüfstand geht bei allen drei test-Rädern der Rahmen kaputt. Bei einem Exemplar knickt das Rohr ein, beim zweiten bricht der Flansch für den Lenker ab und beim dritten schließlich reißt das Rohr. Beim ersten test-Rad wäre wahrscheinlich nichts weiter passiert. Bei einem Riss des Rahmenrohres wie am dritten Rad wäre ein Kind im Fahrbetrieb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestürzt und hätte sich – hoffentlich nicht allzu schwer – verletzt. Ob der Bruch des Lenkerflanschs gefährlich geworden wäre, lässt sich kaum abschätzen. Er trat nicht schlagartig auf.

Riss mit Sturzrisiko

Tatsächlich liefert Tchibo das Anhängefahrrad diesmal mit einem Kupplungsstück aus Stahl statt Aluminium aus. Das hält. Allerdings muss die Kupplung auch kaum zeigen, was sie kann. Grund: Im Prüfstand geht bei allen drei test-Rädern der Rahmen kaputt. Bei einem Exemplar knickt das Rohr ein, beim zweiten bricht der Flansch für den Lenker ab und beim dritten schließlich reißt das Rohr. Beim ersten test-Rad wäre wahrscheinlich nichts weiter passiert. Bei einem Riss des Rahmenrohres wie am dritten Rad wäre ein Kind im Fahrbetrieb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestürzt und hätte sich – hoffentlich nicht allzu schwer – verletzt. Ob der Bruch des Lenkerflanschs gefährlich geworden wäre, lässt sich kaum abschätzen. Er trat nicht schlagartig auf.

Belastung wie im Alltagsbetrieb

Der Prüfstand simuliert die Belastungen im normalen Fahrbetrieb. Die Kupplung des Anhängerads wird eingespannt, der Sattel mit 25 Kilogramm und der Lenker mit 20 Kilogramm belastet und das Hinterrad auf eine Rolle gesetzt. Sie ist angetrieben und simuliert die Fahrt über für normalen Fahrbetrieb in der Stadt typischen Untergrund. Weit kommt keins der Anhänge-Fahrräder aus dem Tchibo-Angebot. Das test-Soll entspricht ungefähr 3 000 Kilometern Fahrbetrieb im Alltag. Doch keins der Anhängefahrräder schafft diese Distanz auch nur annähernd: Eins ist bereits nach umgerechnet nicht mal 250 Kilometern hinüber. Das „ausdauernste“ der drei test-Räder schafft auch nur knapp 1 000 Kilometer. Schwachstelle ist der Rahmen. Er bricht oder reißt allerdings an jeweils unterschiedlichen Stellen.

Tchibo gibt sich überzeugt

Tchibo hat Ende April auf die Schnelltest-Ergebnisse reagiert, hält die Anhänge-Fahrräder aber nach wie vor für sicher. Sie seien vom Tüv Saarland aufwendig geprüft und für sicher befunden worden, teilte das Unternehmen mit. Dennoch werde der Verkauf jetzt zunächst gestoppt und will das Unternehmen weitere Prüfungen in Auftrag geben. Alle Käufer erhalten ein Schreiben, das sie über die Schnelltest-Ergebnisse der STIFTUNG WARENTEST informiert und andererseits auf die Prüfungen des Tüv Saarland und das „Geprüfte Sicherheit“-Attest verweist. Auf Wunsch nimmt Tchibo das Anhänge-Fahrrad zurück und erstattet den Kaufpreis.

Abschließender Kommentar der Stiftung Warentest

Tchibo hat sein Anhänge-Fahrrad für Kinder nachgebessert, aber bei weitem nicht genug. Die Kupplung hält zwar diesmal, doch das nützt gar nichts. Der Rahmen hält nicht. Bei allen drei test-Rädern war das Stahlrohr – trotz „Geprüfte Sicherheit“-Aufkleber – nach kurzer Zeit im Rollenprüfstand kaputt. Einer der Defekte hätte in voller Fahrt wahrscheinlich zu einem schweren und gefährlichen Sturz geführt. Wer eins der Tchibo-Anhänge-Räder gekauft hat, sollte es sicherheitshalber nicht benutzen. Bei Online-Bestellungen gilt stets ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Auch nach Ablauf der Frist haftet Tchibo für einwandfreie Qualität. Mindestens zwei Jahre lang gilt die gesetzliche Gewährleistung. Kommt es wegen eines Produktfehlers zu Verletzungen, hat der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz vollen Schadenersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

Quelle: Stiftung Warentest, April 2007


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