Augen auf!

Eltern sollten bei Fahrradausflügen mit ihren Kindern dafür sorgen, dass sie bei deren Fehlverhalten sofort eingreifen können. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club () in seiner Zeitschrift »Radwelt« hin.

Gehweg oder Fahrbahn?

Das sei nur möglich, wenn die Eltern die Fahrweise der Kinder aus der Nähe beobachten und korrigieren können. Ob sie dabei gemeinsam auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg fahren, muss laut von Fall zu Fall entschieden werden. Die Rechtsprechung gebe für den Familienausflug per Rad keine brauchbare Anleitung. So müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Fahrrad den Gehweg, Erwachsene jedoch die Straße benutzen, wenn kein separater Radweg vorhanden ist.

Gesunder Menschenverstand ist bester Ratgeber

Getrennt zu fahren, entspreche zwar dem Wortlaut der StVO, ist aber Gerichtsurteilen zufolge nicht die richtige Lösung, so der . Da sich die Juristen uneins sind, ob die Radfahrergruppe gemeinsam auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren muss, sollten sich Eltern unterwegs auf ihren »gesunden Menschenverstand« verlassen: In ruhigen Straßen sollten sie gemeinsam mit ihren Kindern am rechten Fahrbahnrand, bei stärkerem Verkehr gemeinsam auf dem Gehweg fahren.


Suchbegriffe für diesen Beitrag: | | | | | | | |

Ähnliche Beiträge:

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club () empfiehlt: Statt ungeräumter Radwege die Straße nutzen

Wenn Radfahrer durch Laub, Eis und Schnee zu Fall kommen, können sie nur dann Schadensersatz erwarten, wenn eine Gemeinde ihren Winterdienst vernachlässigt hat. Diese müsse bei entsprechender Witterung mit Überstunden reagieren. Das berichtet das Mitgliedermagazin Radwelt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs () in seiner aktuellen Ausgabe.

Hier lesen sie die gesamte Pressemeldung des ADFC.


Suchbegriffe für diesen Beitrag: | | | | | |

Ähnliche Beiträge:

Was auf hiesigen Straßen selbstverständlich und erlaubt ist, gilt nicht unbedingt für andere europäische Länder.

Streng genommen, ist -nach jeweiliger Straßenverkehrsordnung- die Benutzung von Fahrradanhängern in folgenden Ländern verboten:

Griechenland
Irland
Kroatien
Luxemburg
Spanien
Tschechien
Zypern
In Italien ist die Benutzung eines Anhängers nur bis zu einer Breite von 70 cm zulässig.

Viele Reiseberichte und auch unsere eigenen Erfahrungen (Spanien) zeigen jedoch, dass sich kaum ein Ordnungshüter dafür wirklich interessiert bzw. darüber überhaupt Bescheid weiß.

Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will, der informiert sich vorab über die entsprechenden Regelungen und die gängige Praxis z.B. beim Auswärtigen Amt oder bei den jeweiligen Tourismusstellen der Länder. Die sollten eigentlich weiterhelfen können.


Suchbegriffe für diesen Beitrag: | | | | | | | | |

Ähnliche Beiträge:

Das sollten Sie berücksichtigen

Ein Kind kann sich erst mit ca. 8 Jahren einigermaßen gleichzeitig sowohl auf die Vorgänge des Radfahrens als auch auf den Verkehr konzentrieren. Deshalb müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr laut StVO auf dem Bürgersteig fahren.

Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen laut StVO noch auf dem Bürgersteig fahren.

Erst mit ca. 12 Jahren ist ein Kind in der Lage die Geschwindigkeit eines herannahenden Autos richtig einzuschätzen.

Deshalb sollten Kinder in den ersten Grundschuljahren am besten nur in Begleitung ihrer Eltern mit dem Fahrrad zur Schule fahren. In den meisten Grundschulen erfolgt eine Fahrradausbildung mit Theorie- und Praxisprüfung in der 3. oder 4. Klasse.

Steht das Fahrradfahren zur Schule (ob alleine oder in Begleitung) auf dem Plan, gilt es folgendes zu beachten:

Grundvoraussetzung ist, daß das Kind sicher auf seinem Fahrrad lenken und bremsen kann. Das Kind muß den Boden sicher mit den Füßen erreichen können. Im Zweifelsfall lieber ein zu kleines anstatt ein zu großes Fahrrad nutzen. Zur Ausstattung gehören eine komplette StVO-Ausstattung, d.h. gutes Licht und gute Bremsen, sowie Reflektoren am Rad und am Körper des Kindes.
Das Kind sollte den Schulweg sehr gut kennen. Dabei sollte der so gewählt werden, daß es nicht der schnellste, sondern der ruhigste Weg ist.

Vorab sollten Eltern den Weg gemeinsam mit ihren Kindern abfahren, um die zukünftige Strecke kennenzulernen. Dabei sollten mögliche Gefahrenquellen aufgezeigt bzw. von den Kinderns selbst herausgefunden werden.

Das Umgehen mit bestehenden Gefahrenquellen sollten Kinder versuchen,selber zu entwickeln. Später kann es mit den Eltern dann besprochen werden.

Während der ersten Tage auf einem neuen Schluweg sollten die Kinder generell noch in Begleitung fahren. So kann das sichere Fahren überprüft werden. Eine Möglichkeit auch zukünftig über Unsicherheiten des Kindes oder neu entstandene Gefahrenquellen zu erfahren ist es, sich von Zeit zu Zeit über die Erlebnisse auf dem Schulweg berichten zu lassen. So bleibt man im Gespräch und kann auch zukünftig für einen sicheren und unfallfreien sorgen.


Suchbegriffe für diesen Beitrag: | | | | |

Ähnliche Beiträge: