Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club () empfiehlt: Statt ungeräumter Radwege die Straße nutzen

Wenn Radfahrer durch Laub, Eis und Schnee zu Fall kommen, können sie nur dann Schadensersatz erwarten, wenn eine Gemeinde ihren Winterdienst vernachlässigt hat. Diese müsse bei entsprechender Witterung mit Überstunden reagieren. Das berichtet das Mitgliedermagazin Radwelt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in seiner aktuellen Ausgabe.

Hier lesen sie die gesamte Pressemeldung des ADFC.


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